Reinigung

Auf dem Bild eine Frau bei der Reinigung eines Warenhauses zu sehen.

Die Angstellten im Reinigungssektor des Kanton Wallis sind dem GAV Reinigungssektor Westschweiz unterstellt. Die Löhne sind aufgeteilt in Fachbereich und Qualifikationen. Ein 13. Monatslohn wird jedem Arbeitnehmer entrichtet, sofern der Arbeitnehmermindestens drei Monaten im Unternehmen beschäftigt ist. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt maximal 43 Stunden. Für Nacht- und Sonntagsarbeit hat man Anrecht auf Lohnzuschläge und Kompensations von 10%.

Zudem hat man je nach Arbeitsort Anspruch auf Mittags- und Transportentschädigungen und eine Entschädigung für die Benützung des privaten Fahrzeugs. Der Berufsbeitrag von 0.7% wird dem Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin vom Lohn abgezogen. Dieser Beitrag wird den Mitgliedern der Unia zurück erstattet.