Temporär Personalverleih

Auf dem Bild sehen wir eine Baustelle. Auf dem Gerüst steht ein Bauarbeiter.

Seit dem 1. Januar 2012 gilt der GAV Personalverleih für einen Grossteil der Temporärangestellten in der Schweiz und mit ihm die Lohn- und Arbeitszeitbestimmungen sämtlicher allgemeinverbindlich erklärter und einiger nicht-allgemeinverbindlich erklärter Gesamtarbeitsverträge.