Ausbaugewerbe

Auf dem Bild ist ein Maler an seiner Arbeit.

Maler, Gipser, Schreiner, Zimmerleute
Der vorliegende Gesamtarbeitsvertrag des Ausbaugewerbes der Westschweiz gilt in den Kantonen Freiburg, Genf, Neuenburg, Wallis, Waadt und Jura. Dieser Gesamtarbeitsvertrag ist vom Bundesrat für allgemeinverbindlich erklärt worden und gilt für alle Arbeitgeber sowie Arbeitnehmer, die gemäss Geltungsbereich des Gesamtarbeitsvertrages tätig sind.

Frühpensionierung mit 62
Durch den guten Organisationsgrad in den Branchen konnten wir unter anderem eine Lösung der Frühpensionierung (Resor) mit dem Alter 62 für alle in diesen Branchen tätigen Arbeitnehmern erreichen. Dass auch du in den Genuss einer vorzeitigen Pensionierung kommst, gilt es verschiedene Abklärungen über einen Leistungsanspruch von Resor zu tätigen. In diesem Fall sind wir gerne bereit, dir weiter zu helfen.

Gemeinsam
Damit wir in Zukunft weiter gute Arbeitsbedingungen mit den Arbeitgebern aushandeln können, ist es wichtig, dass sich die Arbeitnehmer in diesen Branchen auch gewerkschaftlich organisieren – zusammen sind wir stark!