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Maler, Gipser, Schreiner, Zimmerleute
Der vorliegende Gesamtarbeitsvertrag des Ausbaugewerbes der Westschweiz gilt in den Kantonen Freiburg, Genf, Neuenburg, Wallis, Waadt und Jura. Dieser Gesamtarbeitsvertrag ist vom Bundesrat fĂŒr allgemeinverbindlich erklĂ€rt worden und gilt fĂŒr alle Arbeitgeber sowie Arbeitnehmer, die gemĂ€ss Geltungsbereich des Gesamtarbeitsvertrages tĂ€tig sind.

FrĂŒhpensionierung mit 62
Durch den guten Organisationsgrad in den Branchen konnten wir unter anderem eine Lösung der FrĂŒhpensionierung (Resor) mit dem Alter 62 fĂŒr alle in diesen Branchen tĂ€tigen Arbeitnehmern erreichen. Dass auch du in den Genuss einer vorzeitigen Pensionierung kommst, gilt es verschiedene AbklĂ€rungen ĂŒber einen Leistungsanspruch von Resor zu tĂ€tigen. In diesem Fall sind wir gerne bereit, dir weiter zu helfen.

Gemeinsam
Damit wir in Zukunft weiter gute Arbeitsbedingungen mit den Arbeitgebern aushandeln können, ist es wichtig, dass sich die Arbeitnehmer in diesen Branchen auch gewerkschaftlich organisieren – zusammen sind wir stark!