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Die Angstellten im Reinigungssektor des Kanton Wallis sind dem GAV Reinigungssektor Westschweiz unterstellt. Die Löhne sind aufgeteilt in Fachbereich und Qualifikationen. Ein 13. Monatslohn wird jedem Arbeitnehmer entrichtet, sofern der Arbeitnehmermindestens drei Monaten im Unternehmen beschĂ€ftigt ist. Die wöchentliche Arbeitszeit betrĂ€gt maximal 43 Stunden. FĂŒr Nacht- und Sonntagsarbeit hat man Anrecht auf LohnzuschlĂ€ge und Kompensations von 10%.
Zudem hat man je nach Arbeitsort Anspruch auf Mittags- und TransportentschĂ€digungen und eine EntschĂ€digung fĂŒr die BenĂŒtzung des privaten Fahrzeugs. Der Berufsbeitrag von 0.7% wird dem Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin vom Lohn abgezogen. Dieser Beitrag wird den Mitgliedern der Unia zurĂŒck erstattet.
Gewerkschaft Unia 2025