Temporär Personalverleih
![Titelbild Temporär Auf dem Bild sehen wir eine Baustelle. Auf dem Gerüst steht ein Bauarbeiter.](/fileadmin/_processed_/1/a/csm_Tempor%C3%A4r_90d56a6b70.jpg)
Seit dem 1. Januar 2012 gilt der GAV Personalverleih für einen Grossteil der Temporärangestellten in der Schweiz und mit ihm die Lohn- und Arbeitszeitbestimmungen sämtlicher allgemeinverbindlich erklärter und einiger nicht-allgemeinverbindlich erklärter Gesamtarbeitsverträge.