Die Arbeitsbedingungen des Verkaufspersonals müssen durch die Überarbeitung des Normalarbeitsvertrages verbessert werden

Die im kantonalen Normalarbeitsvertrag geregelten Arbeitsbedingungen für den Verkauf müssen verbessert werden. Dies in Bezug auf die Löhne und die Arbeitszeit als auch auf eine bessere Vereinbarkeit von Familien- und Berufsleben. Die Walliser Bevölkerung hat mit der Ablehnung des Ladenöffnungsgesetzes (LöG) ein klares Signal zur Unterstützung des Verkaufspersonals gegeben. Die Gewerkschaft Unia hat dem Kanton einen Forderungskatalog zukommen lassen, der eine Aufwertung der Branche ermöglicht und eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen fordert. Dazu wird eine Unterstützungspetition lanciert.

Nicht zeitgemässe Arbeitsbedingungen

Mit dem derzeitigen Normalarbeitsvertrag (NAV) ist es je nach Grösse des Geschäfts möglich, Beschäftigte 43 oder sogar 44 Stunden pro Woche arbeiten zu lassen. Auch kann das Personal an sechs aufeinanderfolgenden Tagen während vier Wochen am Stück beschäftigt werden. Bei den Ferien sieht es nicht besser aus. Den Anspruch auf fünf Wochen Ferien geniesst man erst ab einem Alter von 50 Jahren, vorausgesetzt man bringt eine zehnjährige Berufstätigkeit mit.  Die Löhne sind zudem extrem niedrig. Angestellte ohne Ausbildung erhalten 3’497 Fr. pro Monat und für ein dreijähriges EFZ ist ein Lohn von 4’003 Fr. vorgesehen. Diese Vorgaben zählen bloss als Richtlinien und beinhalten zudem keinen dreizehnten Monatslohn.

Zwingende Verbesserungen notwendig

Um die Arbeitszeit im Verkauf zu verbessern und einheitlich zu gestalten, muss diese auf 42 Stunden gesetzt werden (einschließlich Umkleidezeit und zwei täglichen Pausen von je 15 Minuten). Ausserdem muss den Beschäftigten mindestens ein freier Samstag pro Monat zur Verfügung stehen und sie dürfen nicht länger als zwei Wochen an sechs aufeinanderfolgenden Tagen arbeiten. Auch müssen sie Anspruch auf mindestens fünf Wochen (für Jugendliche in Ausbildung und Angestellte ab 50 Jahren sechs Wochen) Ferien haben. Der Mindestlohn für Angestellte ohne Ausbildung soll 4’500 Fr. betragen, bei Angestellten mit einer zweijährigen Ausbildung (EBA) muss sich dieser auf  4’800 Fr. belaufen und Verkaufspersonal mit einem EFZ muss ein Lohn von 5’000 Fr. pro Monat bezahlt werden. Darüber hinaus sollten die Löhne jährlich an die Teuerung angepasst werden und ein 13. Monatslohn die Norm sein.

Diese Verbesserungen, die zwingend vorgeschrieben werden und auch für die Touristenregionen zählen müssen, würden die Lohn- und Arbeitsbedingungen des Verkaufspersonals deutlich verbessern. Dadurch würde die Attraktivität der Branche erhöht, indem der Beruf mit den heutigen Lebensstandards vereinbar gemacht wird.

Grosse Unterstützung für das Verkaufspersonal

Die Walliser Bevölkerung hat ihre Solidarität mit dem Verkaufspersonal bereits zum Ausdruck gebracht.  Nach der deutlichen Ablehnung (64%) des Ladenöffnungsgesetz (LöG), ist es nun an der Zeit, die Arbeitsbedingungen des Verkaufspersonals zu verbessern. Der Staat Wallis hat bereits in der Vergangenheit bei den Bergbahnen seine Verantwortung wahrgenommen und Massnahmen ergriffen,  mit denen die Arbeits- und Lohnbedingungen verbessert wurden. Die Delegierten der Unia Wallis haben bei ihrer Versammlung im April eine Resolution verabschiedet, die in die gleiche Richtung geht (siehe Anhang).

Eine Petition für das Verkaufspersonal

Um den Forderungen für bessere Anstellungsbedingungen Nachdruck zu verleihen wird eine Petition lanciert. Die Gewerkschaft Unia ruft die Beschäftigten im Verkauf auf, diese zu unterzeichnen.