Ab 1.3.2018 gilt der neue allgemeinverbindlich erklĂ€rte GAV fĂŒr das Coiffeurgewerbe. Der GAV legt schweizweit die Arbeitsbedingungen fĂŒr das Personal in Coiffeursalons fest. Die Unia ist langjĂ€hrige GAV-Vertragspartnerin und konnte bereits zahlreiche Verbesserungen erwirken.
Die Vereinbarung umfasst unter anderem Lohnerhöhungen zur Aufwertung der Berufserfahrung, verstĂ€rkten Schutz gegen Lohndumping und Massnahmen gegen ScheinselbststĂ€ndigkeit. Die neue Vereinbarung enthĂ€lt weiter Verbesserungen der Arbeitsbedingungen fĂŒr Frauen und Familien:
Alle frĂŒheren Errungenschaften werden beibehalten.
Deutliche LohnverbesserungenDie 2017 von den Sozialpartnern beschlossene Vereinbarung sieht insbesondere die EinfĂŒhrung eines neuen Lohnsystems vor:
DarĂŒber hinaus enthĂ€lt der GAV neu auch einen Lohnzuschlag von 200 Franken fĂŒr Mitarbeitende, die Lernende ausbilden.