Detailhandel

Auf dem Bild sehen wir eine Verkäuferin an der Kasse.

Bis heute gibt es im Kanton Wallis keinen verbindlichen Gesamtarbeitsvertrag für die Angestellten des Detailhandels. Wer nicht bei den Grossverteilern wie Migros und Coop arbeitet, hat in unserem Kanton noch immer keinen rechtlichen Anspruch auf Mindestlöhne, 13. Monatslohn, Krankentaggeldversicherung usw. Es ist dringend nötig, dass man über die Arbeitsbedingungen und die teils schlechten Lohnbedingungen spricht.

Notwendiger Mindestlohn
Viele Arbeitgeber sind nach wie vor nicht bereit, über die dringend notwendigen Lohnerhöhungen zu sprechen. Im Gegenteil: mit immer neuen Versuchen für längere Ladenöffnungszeiten soll das Verkaufspersonal für den gleichen Lohn noch zu längeren Präsenzzeiten abrufbereit sein. Im Verkaufssektor des Oberwallis braucht es darum eine aktive und gut organisierte Gewerkschaft.