Gastgewerbe

Auf dem Bild ist ein gedeckter Tisch mit Gläser, Besteck und Serviette zu sehen.

Bessere Arbeitsbedingungen dank L-GAV
Über 200'000 Menschen arbeiten im Schweizer Gastgewerbe und Hotellerie – in den unterschiedlichsten Berufen. Sie alle sind dem Landes-Gesamtarbeitsvertrag für das Gastgewerbe (L-GAV) unterstellt. Doch auch, was die Aus- und Weiterbildung angeht, tut sich so einiges. Zum Beispiel mit «Weiterbildung inklusive!

Die Gewerkschaft Unia hat den L-GAV in den letzten Jahren zusammen mit den anderen Vertragsparteien in vielen Punkten verbessert:

  • 13. Monatslohn für alle
  • höhere Mindestlöhne
  • konsequente Erfassung der Arbeitszeit
  • 5 Wochen Ferien
  • 6 bezahlte Feiertage
  • weitgehende finanzielle Unterstützung der Aus- und Weiterbildung.

Alle Informationen zu den Arbeitsbedingungen und den Löhnen finden Sie auf www.l-gav.ch. Auf dieser Seite stehen auch Formulare für die Arbeitszeiterfassung und die Schlussabrechnung zum Download bereit. Alle Informationen zur finanzierten Weiterbildung findet ihr unter www.weiterbildung-inklusive.ch.


Beratungen für Unia-Mitglieder in Brig
Termine für Beratungsgespräche sind vorab telefonisch zu vereinbaren.
Für Beratungsgespräche/Lohnkontrollen brauchen wir folgende Unterlagen:

  • Arbeitsverträge
  • Lohnabrechnungen
  • Stundenrapporte (leserlich, mit Angabe des Namens, Betriebs, Monat und Jahr). Die Gesamtstunden pro Monat sind zusammenzurechnen.
  • Kündigung
  • Allfällige Arztzeugnisse

Ohne die Unterlagen können wir keine genauen Berechnungen durchführen!

Für Beratungsgespräche betreffend Sozialversicherungen und Behörden:

  • Kopien Schriftverkehr (z.B. Stellungnahme RAV, Arbeitslosenkasse, Krankentaggeld- oder Unfallversicherung)
  • Abrechnungen Kranken-/Unfalltaggeld (bei Arbeitsunfähigkeit), Formulare für Familienzulagen