Gastgewerbe
Bessere Arbeitsbedingungen dank L-GAV
Über 200'000 Menschen arbeiten im Schweizer Gastgewerbe und Hotellerie – in den unterschiedlichsten Berufen. Sie alle sind dem Landes-Gesamtarbeitsvertrag für das Gastgewerbe (L-GAV) unterstellt. Doch auch, was die Aus- und Weiterbildung angeht, tut sich so einiges. Zum Beispiel mit «Weiterbildung inklusive!
Die Gewerkschaft Unia hat den L-GAV in den letzten Jahren zusammen mit den anderen Vertragsparteien in vielen Punkten verbessert:
- 13. Monatslohn für alle
- höhere Mindestlöhne
- konsequente Erfassung der Arbeitszeit
- 5 Wochen Ferien
- 6 bezahlte Feiertage
- weitgehende finanzielle Unterstützung der Aus- und Weiterbildung.
Alle Informationen zu den Arbeitsbedingungen und den Löhnen finden Sie auf www.l-gav.ch. Auf dieser Seite stehen auch Formulare für die Arbeitszeiterfassung und die Schlussabrechnung zum Download bereit. Alle Informationen zur finanzierten Weiterbildung findet ihr unter www.weiterbildung-inklusive.ch.
Beratungen für Unia-Mitglieder in Brig
Termine für Beratungsgespräche sind vorab telefonisch zu vereinbaren.
Für Beratungsgespräche/Lohnkontrollen brauchen wir folgende Unterlagen:
- Arbeitsverträge
- Lohnabrechnungen
- Stundenrapporte (leserlich, mit Angabe des Namens, Betriebs, Monat und Jahr). Die Gesamtstunden pro Monat sind zusammenzurechnen.
- Kündigung
- Allfällige Arztzeugnisse
Ohne die Unterlagen können wir keine genauen Berechnungen durchführen!
Für Beratungsgespräche betreffend Sozialversicherungen und Behörden:
- Kopien Schriftverkehr (z.B. Stellungnahme RAV, Arbeitslosenkasse, Krankentaggeld- oder Unfallversicherung)
- Abrechnungen Kranken-/Unfalltaggeld (bei Arbeitsunfähigkeit), Formulare für Familienzulagen