Hauswirtschaft

Auf dem Bild sehen wir eine Mutter und ihr Kind in der Küche.

Im Kanton Wallis gibt es einen Normalarbeitsvertrag für die Hausangestellten. Dank des unermüdlichen Einsatzes der Gewerkschaften haben alle Hausangestellten in der Schweiz seit dem 1. Januar 2011 Anrecht auf einen verbindlichen Mindestlohn. Alle Hausangestellten, die mehr als 5 Stunden pro Woche in einem Privathaushalt arbeiten, haben Anrecht auf den Mindestlohn – unabhängig davon, ob sie Reinigungsarbeiten erledigen, Wäsche besorgen, einkaufen, kochen, bei der Betreuung von Kindern, Betagten und Kranken mithelfen oder Betagte und Kranke in der Alltagsbewältigung.