Metall- und Stahlbaugewerbe

Auf dem Bild sehen wir einen Metallbauer bei der Arbeit.

Dieser Gesamtarbeitsvertrag gilt fĂŒr das ganze Gebiet des Kantons Wallis. Er ist vom Staatsrat des Kantons Wallis fĂŒr allgemeinverbindlich erklĂ€rt und gilt somit fĂŒr sĂ€mtliche Arbeitgeber und Arbeitnehmer dieser Branche.

FrĂŒhpensionierung mit 62
Weiter gibt es in der Branche ebenfalls eine Lösung fĂŒr die vorzeitige Pensionierung (Retaval). Dass auch du in den Genuss einer vorzeitigen Pensionierung kommst, gilt es verschiedene AbklĂ€rungen ĂŒber einen Leistungsanspruch vom Retaval zu tĂ€tigen. In diesem Fall sind wir gerne bereit, dir weiter zu helfen.

Gemeinsam
Damit wir in Zukunft weiter gute Arbeitsbedingungen mit den Arbeitgebern aushandeln können, ist es wichtig, dass sich die Arbeitnehmer in dieser Branche auch gewerkschaftlich organisieren – zusammen sind wir stark!