Unia begrüsst die deutliche Senkung der Beiträge für Arbeitnehmende

Sowohl in der Parlamentsdebatte als auch während der Referendumskampagne hatte sich die Gewerkschaft Unia für die Erhöhung der Kinderzulagen eingesetzt. Das diese Erhöhung mit einer Erhöhung des Arbeitnehmerbeitrags einhergeht, wurde stets bedauert. Der Staatsrat hat nun den Beitrag auf 0.17% festgelegt und diesen damit gegenüber 2023 um 0.25 gesenkt. Die Gewerkschaft Unia begrüsst diesen Entscheid, der die finanzielle Solidität der Familienausgleichskassen belegt. Zudem werden die Walliser Arbeitnehmenden in Zeiten hoher Inflation und stark steigender Krankenkassenprämien ein wenig entlastet.

 

Nach der Annahme des Gesetzes über die Familienzulagen durch das Volk im November 2022 erhielten Arbeitnehmende in unserem Kanton im Jahr 2023 eine Erhöhung der Familienzulagen um 30 Franken, von 275 auf 305 Franken pro Monat. Die Ausbildungs-zulagen stiegen auf 445 Franken, was einer Erhöhung von 20 Franken pro Monat entspricht. 

Dieser Anstieg ging bedauerlicherweise auch mit einer Erhöhung der Beteiligung der Arbeitnehmenden an der Finanzierung des Zulagensystems um 0,12% einher, so dass die Beiträge von 0,3% auf 0,42% gestiegen sind. Gleichzeitig wurden die Beiträge der Arbeitgeber gesenkt.

Angesichts dieser Tatsache, der negativen Entwicklung gegenüber den Arbeitnehmenden und deren Kaufkraft, hat die Gewerkschaft Unia den Staatsrat aufgefordert, den Arbeitnehmerbeitrag für 2024 auf 0,18% zu senken. Der Staatsrat hat nun beschlossenen, den Beitrag auf 0.17% festzulegen, d.h. um 0.25 zu senken!

Die Gewerkschaft Unia begrüsst diesen Entscheid des Staatsrates, unterstreicht aber, dass nur Lohnerhöhungen welche vollen Teuerungsausgleich und Lohnerhöhungen beinhalten, die Kaufkraft aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Kanton wirklich erhalten können.