Landwirtschaft

Auf dem Bild sehen wir landwirtschaftliche Mitarbeiter auf dem Feld.

Die Angestellten in der Landwirtschaft des Kantons Wallis sind einem Gesamtarbeitsvertrag unterstellt. Für nicht qualifizierte Arbeitnehmer gelten folgende Löhne:

  • nach 24 Monaten in der Landwirtschaft Fr 15.05
  • nach 12 Monaten in der Landwirtschaft Fr. 14.00
  • nach dem 5. Monat in der Landwirtschaft Fr. 13.25
  • bis Ende des 4. Monats in der Landwirtschaft Fr. 12.50

Arbeitnehmer mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis haben Anspruch auf folgende Löhne:

  • ab dem 3. Jahr Fr. 21.80
  • ab dem 2. Jahr Fr. 19.70
  • ab dem 1. Jahr Fr. 18.60